Corona-Regeln ab 04.April 2022

Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz treten ab Montag, den 04. April, auch einige Neuerungen für den Schulbetrieb in Kraft. Diese finden Sie hier zusammengefasst (ausführlich online unter km-bw.de):

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht entfällt an der Schule, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch.
Wegen der aktuell hohen Infektionszahlen empfehlen wir seitens der Schule dringend das freiwillige Tragen zumindest bis zu den Osterferien.
Unser Ziel, möglichst viel Unterricht in Präsenz zu realisieren, können wir nur umsetzen, wenn die Infektionszahlen vor allem auch unter den Lehrkräften gering bleiben. Auch die für rund 150 Schülerinnen und Schüler anstehenden Abschlussprüfungen wollen wir nicht fahrlässig gefährden. Um dies zu erreichen, wollen und müssen wir alle wie bisher zuträglich zusammenwirken. Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam auch unter freiwilligem Vorzeichen einen sicheren Schulbetrieb unterstützen.

Testpflicht

Die verbindliche Testung der Schülerinnen und Schüler durch zwei Testungen pro Woche bleibt bis zu den Osterferien erhalten. Diese werden wir wie bisher i. d. R. montags und donnerstags durchführen.

Von der Testpflicht weiterhin ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen, die sich auf freiwilliger Basis zwei Mal pro Woche testen können.

Hygienevorgaben, Lüften, Abstand

Wir werden an der Schule die bisherigen Hygieneregeln und Vorgaben zum regelmäßigen Lüften sowie das Abstandsgebot weiterhin beachten und bitten alle Beteiligten um Unterstützung! Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

Coronainfektionen

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine „Kohortenregeln“ mehr.

Zutritts- und Teilnahmeverbote

Das Zutritts- und Teilnahmeverbot ist künftig auf Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen. Selbstverständlich haben auch absonderungspflichtige Personen weiterhin keinen Zutritt zur Schule.

Befreiung vom Präsenzunterricht

Auf Antrag und durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist eine Befreiung von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts weiterhin möglich.

Schulleitung MPRS, 01.04.2022