TERMINE Klasse 8 Schuljahr 2023-2024
Gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen
In der Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung vom 23. März 2004 ist in § 9 festgelegt, dass Klassenarbeiten durch gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen (GFS; an den Realschulen in Klasse 8 und 9) ersetzt werden können. Das Erstellen einer GFS ist im Schuljahr 2022/23 Pflicht. Gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen beziehen sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen. In der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen erhalten die Schüler alle notwendigen Informationen zur Themenfindung, Gestaltung und Präsentation einer GFS durch die Klassen- und Fachlehrer*innen.
In allen 8.ten Klassen finden Methodentage zum Trainieren der GFS statt.
Außerdem wird das Erstellen einer GFS in einer doppelt besetzten SOLE Stunde geübt.
Es gibt einen speziellen Leitfaden für die GFS, den alle Schüler und Schülerinnen zu Beginn des Schuljahres erhalten.