TERMINE Klasse 9 Schuljahr 2022-2023
Gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen
In der Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung vom 23. März 2004 ist in § 9 festgelegt, dass Klassenarbeiten durch gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen (GFS; an den Realschulen in Klasse 8 und 9) ersetzt werden können. Das
Erstellen einer GFS ist im Schuljahr 2022/23 Pflicht.
Gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen beziehen sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen. In der Max-Planck-Realschule Bad Krozingen erhalten die Schüler alle notwendigen Informationen zur Themenfindung, Gestaltung und Präsentation einer GFS durch die Klassen- und Fachlehrer*innen.
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